Regelung für das Tragen einer Maske

Regelung für das Tragen einer Maske

von Sekretariat (Kommentare: 0)

Liebe Schüler*innen,

liebe Ausbilder*innen,

liebe Eltern,

Regelung für das Tragen einer Maske im Innenbereich der Schule und auf dem Schulgelände ab dem 02. November 2021

Ab dem 02. November 2021 besteht keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen am FLB, solange Sie an einem festen Sitzplatz währenden des Unterrichts sitzen.

Befinden Sie sich nicht auf einem festen Sitzplatz im Unterrichtsraum gilt weiterhin im Innenbereich des Schulgeländes die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Auf dem übrigen Schulgelände kann weiterhin auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.

Das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis ist allerdings zulässig.

gez. Ihre Schulleitung

 

Zurück