Einzelhandelskaufleute / Verkäufer

Um eine Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel bzw. Verkäufer*in beginnen zu können, ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen im Handel gemäß der Regelungen der Industrie- und Handelskammer erforderlich. Grundsätzlich ist - wie bei allen anerkannten und nach Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Bildung vorgeschrieben.

Wir freuen uns auf Sie!

Welche zentralen Zuständigkeiten gibt es im Bildungsgang?

StD'in S. Lange

Bildungsgangleiterin und Koordinatorin für Unterrichtsentwicklung

OStR T. Wyrwoll
stellv. Bildungsgangleiter und Koordinator für Digitales
OStR'in K. Hagen
stellv. Bildungsgangleiterin und Koordinatorin für Unterrichtsentwicklung

StR'in A. Meyer
Koordinatorin für externe Kommunikation und Kooperation
StR'in K. Montrone
Koordinatorin für Projekte
StR'in U. Sprengel
Koordinatorin für Inklusion und Integration
StR J. Kappen
Koordinator für Inklusion und Integration